WEG Verwaltung

WEG-Verwaltung

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Verwaltung unterliegt gemäß § 21 WEG einigen Pflichten. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören insbesondere:

–  Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
– Instandhaltung/Instandsetzung
– Feuer- und Haftpflichtversicherung
– Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
– Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG und damit eine ordentliche Rechnungslegung
– Duldung der Herstellung von Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüssen
– Erstellung eines Wirtschaftsplanes
– Ermittlung der Jahresplanzahlen je Wohneinheit
– Wohngeldverwaltung- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
– Jährliche Wohngeldabrechnung
– Eigentümerversammlung- Einberufung, Durchführung, Protokollierung
– Technische Betreuung
– Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
– Auftragserteilung an Fachunternehmen und deren Überwachung
– Regelmäßige Objektbegehungen

Wir halten Sie als Eigentümer stets gut informiert, handeln im Rahmen des mit Ihnen Vereinbarten selbständig und beraten uns mit Ihnen bei wichtigen Entscheidungen nach individuellen Absprachen.