Sondereigentum
Zur Verwaltung des Sondereigentums gehören alle Aufgaben einer Mietverwaltung und, falls gewünscht, auch die Vertretung des Eigentümers im Rahmen seiner Stellung als Mitglied in der jeweiligen Eigentümergemeinschaft.
Gemäß WEG muss ein Vertragsverhältnis zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums begründet werden.
Unsere Sondereigentumsverwaltung umfasst alle Dienstleistungen für Ihre Eigentumswohnung und Ihre Mieter:
– Jahresumlagekosten des Sondereigentums
– Erfassung und anteilige Zuordnung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
– Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter
– Erläuterung und Rechnungslegung für die Mieter
– Durchführung aller, zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen der Wohneinheit
– Pünktliche und einwandfreie Abrechnung gegenüber dem Eigentümer
– Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge ist gewährleistet
Wir entlasten Sie gerne bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen sich ein unverbindliches Angebot erstellen.